Dienstag, 29. September 2009

Neuer Wassernutzungsplan


Flaggerbach nahe Mündung in den Eisack bei Mittewald (Foto: A. Hilpold, 20.5.2006)


Die Autonome Provinz Bozen hat am 29.06.09 einen Entwurf für die Erneuerung des derzeitig rechtskräftigen Wassernutzungsplanes aus dem Jahr 1986 genehmigt (http://www.provinz.bz.it/wasser-energie/wasser/entwurf-wassernutzungsplan.asp). Innerhalb 17.08.2009 konnte jeder in diesen Plan Einsicht nehmen und Bemerkungen und Vorschläge zur Verbesserung des Planes einbringen. Gemeinden und Nachbarregionen haben noch bis zum 17.11.09 Zeit für Stellungnahmen.
Die Vereinigung Südtiroler Biologen hat bereits eine Stellungnahme abgegeben. Die wichtigsten Forderungen sind:


  • Gemeinsam mit dem Wassernutzungsplan ist auch ein Gewässerschutzplan auszuarbeiten.

  • Bei der Reihung von Prioritäten müssen das Trinkwasser und die Mindestrestwasser als Grundrechte der Bevölkerung immer gewährleistet werden. Alle weiteren Nutzungen mit Wertschöpfung sind diesen beiden Prioritäten unter zu ordnen.

  • Um bestimmte Gewässer von der hydroelektrischen Nutzung ausschließen zu können, sollten im Wassernutzungsplan eindeutige Kriterien zum Schutz bestimmter Gewässer angeführt werden und nicht eine unvollständige Liste von Fließgewässern aufgezählt werden.

  • Nach einem Kraftwerksbau, ist ein gewässerökologisches Monitoring verpflichtend vorzusehen.

  • Die Einführung eines variablen Mindestanteils an Restwasser wie in Tab 19 des WNP soll für alle Ableitungen gelten, nicht nur für hydroelektrische.

  • Damit die Mindestrestwassermenge immer gewährleistet ist, muss alles Mögliche zur Wassereinsparung getan werden (wie der Bau von Speicherbecken).

  • Für hydroelektrische Ableitungen müssen für die Beeinträchtigungen Ausgleichsmaßnahmen eingefordert werden, die den Gewässerökosystemen zu Gute kommen sollen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

 
XStat.de