Freitag, 31. Juli 2009
"Stille Laute Post"
(Aus ff 31 vom 30. Juli 2009)
Wie der Südtiroler Bauernbund auf das nächste Omnibusgesetz Einfluss nimmt und die eh schon löchrigen Landschaftsschutz- und Raumordnungsbestimmungen knacken will.
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, sehr geehrte Herren Landesräte, wir übermitteln Ihnen hiermit unsere Bemerkungen und Ergänzungsvorschläge für das sich in Behandlung befindende Omnibusgesetz.“ Das vierseitige Schreiben vom vergangenen 6. Juli an drei Mitglieder der Südtiroler Landesregierung beginnt mit schlichten Worten – um schnell zur Sache zu kommen. So heißt es schon im nächsten Satz: „Es besteht die Absicht, die Genehmigungsebenen nach unten zu verschieben.“ Will heißen: Die drei Adressaten – neben dem für Forstwirtschaft zuständigen Landeshauptmann handelt es sich dabei um den Landwirtschaftslandesrat Hans Berger und Umwelt- und Urbanistiklandesrat Michl Laimer – sollen dafür sorgen, dass Eingriffe in Feld und Flur, die mit Landschaftsschutzbestimmungen, Raumordnung und Forstgesetz kollidieren, erleichtert werden und dass lästige technische Kontrollinstanzen der Vergangenheit angehören.Die „Bemerkungen und Ergänzungsvorschläge“ kommen als penibel ausgearbeitete Gesetzestextänderungen daher und stammen vom mächtigsten Lobbyisten im Lande: dem Südtiroler Bauernbund (SBB). Dieser hat freilich ganz konkrete Vorstellungen, was in den derzeit in Behandlung befindlichen Omnibusgesetzen drinnenstehen sollte. Mit Omnibusgesetzen, den jährlichen Sammelgesetzen, die die Opposition im Landtag immer wieder gerne als „Anlassgesetzgebung für Parteibuch- und Freunderlwirtschaft“ (Andreas Pöder) bezeichnet, beschließt die Südtiroler Landesregierung bekanntlich Änderungsgesetze, die eine bestimmte Thematik in einer ganzen Reihe von Fachgesetzen ändern. Geht es nun nach dem Südtiroler Bauernbund, soll gar einiges geändert werden. Zum Beispiel sollen viele Eingriffe, die bisher in die Zuständigkeit des Bürgermeisters gefallen sind, über den Modus der sogenannte Bagatell-Eingriffe genehmigt werden: Arbeiten wie Erdbewegungen, Wegebau, Planierungen usw. sollen dadurch eine verwaltungstechnische Vereinfachung erfahren. Allerdings sollen die Schwellenwerte für Bagatell-Eingriffe in einigen Fällen verdoppelt werden: Galten bislang 2.500 Quadratmeter als Obergrenze für Planierungen bei Bagatell-Eingriffen, so sollen es jetzt 5.000 Quadratmeter sein. Geht es nach dem SBB sollen selbst Traktorwege versiegelt werden können. „Wie lange wird es dann dauern, bis asphaltierte Straßen durch Kulturgründe und Wälder führen?“, fragt sich ein Landestechniker. Mit dem „Bürokratieabbau“ geht auch der Abbau einer beim Landschaftsschutz angesiedelte Rekursinstanz einher, die dem Bauernbund nie recht geheuer war: das Kollegium für Landschaftsschutz, ein mit Landesexperten besetztes Gremium. Wörtlich heißt es im Schreiben an die zwei Bauernvertreter in der Landesregierung und den Umweltlandesrat, dass man es „in Zukunft verstärkt mit der Vorgehensweise von 116 Gemeinden zu tun“ habe: „Es handelt sich zudem um Projekte, sodass auch die Landesregierung keine Richtlinien ausgeben kann, um die Gemeinden ,auf Linie‘ zu bringen. Darum ist es wichtig, dass es eine politische Rekursinstanz gibt.“ Die Idee des SBB: „Wir schlagen vor, dass in Zukunft die Landesregierung Rekursinstanz sein sollte und das Kollegium abgeschafft wird.“ Zur Erinnerung: Gegen den Ablehnungsbescheid oder gegen eine vom Bürgermeister an Bedingungen geknüpfte Ermächtigung, können Gesuchsteller bis dato beim Kollegium für Landschaftsschutz Berufung einlegen; während im Normalfall der Bürgermeister die Landschaftsschutzermächtigung erteilt, unterliegen bestimmte Eingriffe im Art. 12 des Landschaftsschutzgesetzes (LG. 16/1970) aufgrund ihrer Wichtigkeit und Tragweite der Ermächtigung durch die Landesverwaltung. Hintergrund dieser Art des Bürokratieabbaus ist das Wissen um eine gängige Praxis, derer sich die Landesregierung gerade bei land- und forstwirtschaftlichen Projekten gerne bedient: Rekurse, die von den Landesumweltexperten abgewiesen wurden, werden von der Landesregierung wohlwollend stattgegeben. Mit der Folge, dass die ungebremste Intensivierung der Landwirtschaft von der Talsohle bis zu den höchsten Almen weithin sichtbar ihre Spuren hinterlassen hat. Das „Fazit“ zum Punkt „Landschafsschutz“ im SBB-Schreiben: „Die Landesregierung muss auch in Zukunft die Aufsichtsinstanz sein und wenn nötig auch korrigierend eingreifen können“.Auch zum Forstgesetz, das „langwierige Genehmigungsverfahren für „Kulturänderungen“ regelt, hat sich der SBB seine Gedanken gemacht. Wer einen Wald in sogenanntes alpines Grün oder landwirtschaftliches Grün umändern will, musste bis jetzt in einer ersten Phase eine Kulturänderung bis hin zur Bauleitplanänderung beantragen, um in einer zweiten Phase ein Detailprojekt für die Baukonzession einzureichen. Der SBB schlägt der Landesregierung nun vor, „beide Schritte durch eine Dienststellenkonferenz in einem einzigen Verfahren“ zusammenzufassen. Mit dem Bürokratieabbau werden für den antragstellenden Grundbesitzer gleichzeitig auch Zwischeninstanzen ausgeschaltet, die in der Vergangenheit Projekte blockiert haben.Von den gesetzesfertigen „Bemerkungen“ des SBB sind selbstredend auch die geltenden Raumordnungsbestimmungen betroffen. Unter anderem hat man es hier auf den an und für sich schon auf tönernen Füßen stehenden Ensembleschutz abgesehen. Wörtlich heißt es im SBB-Schreiben: „Angesichts der Tatsache, dass die Umsetzung des Ensembleschutzes nur sehr schleppend seitens der Gemeinden angegangen wird und von den vornehmlich Betroffenen, also den Landwirten, großer Widerstand gegen die zusätzlichen Auflagen durch den Ensembleschutz kommt, schlagen wir vor, den Ensembleschutz von einer ,Muss-Bestimmung‘ in eine ,Kann-Bestimmung‘ zu ändern.“ Damit, so der SBB, ließe sich „der negative Beigeschmack des Zwangs nehmen“. Das Motto scheint klar zu sein: Weil es mit diesem Schutz eh schon schwierig ist, lassen wir es lieber. Ach, ja! Und dann schreibt SBB-Direktor Siegfried Rinner noch an die drei Regierungsmitglieder: ,Wir hoffen auf die Berücksichtigung unserer Vorschläge und danken bereits im Voraus für ihren Einsatz.‘Markus Larcher
Wie der Südtiroler Bauernbund auf das nächste Omnibusgesetz Einfluss nimmt und die eh schon löchrigen Landschaftsschutz- und Raumordnungsbestimmungen knacken will.
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, sehr geehrte Herren Landesräte, wir übermitteln Ihnen hiermit unsere Bemerkungen und Ergänzungsvorschläge für das sich in Behandlung befindende Omnibusgesetz.“ Das vierseitige Schreiben vom vergangenen 6. Juli an drei Mitglieder der Südtiroler Landesregierung beginnt mit schlichten Worten – um schnell zur Sache zu kommen. So heißt es schon im nächsten Satz: „Es besteht die Absicht, die Genehmigungsebenen nach unten zu verschieben.“ Will heißen: Die drei Adressaten – neben dem für Forstwirtschaft zuständigen Landeshauptmann handelt es sich dabei um den Landwirtschaftslandesrat Hans Berger und Umwelt- und Urbanistiklandesrat Michl Laimer – sollen dafür sorgen, dass Eingriffe in Feld und Flur, die mit Landschaftsschutzbestimmungen, Raumordnung und Forstgesetz kollidieren, erleichtert werden und dass lästige technische Kontrollinstanzen der Vergangenheit angehören.Die „Bemerkungen und Ergänzungsvorschläge“ kommen als penibel ausgearbeitete Gesetzestextänderungen daher und stammen vom mächtigsten Lobbyisten im Lande: dem Südtiroler Bauernbund (SBB). Dieser hat freilich ganz konkrete Vorstellungen, was in den derzeit in Behandlung befindlichen Omnibusgesetzen drinnenstehen sollte. Mit Omnibusgesetzen, den jährlichen Sammelgesetzen, die die Opposition im Landtag immer wieder gerne als „Anlassgesetzgebung für Parteibuch- und Freunderlwirtschaft“ (Andreas Pöder) bezeichnet, beschließt die Südtiroler Landesregierung bekanntlich Änderungsgesetze, die eine bestimmte Thematik in einer ganzen Reihe von Fachgesetzen ändern. Geht es nun nach dem Südtiroler Bauernbund, soll gar einiges geändert werden. Zum Beispiel sollen viele Eingriffe, die bisher in die Zuständigkeit des Bürgermeisters gefallen sind, über den Modus der sogenannte Bagatell-Eingriffe genehmigt werden: Arbeiten wie Erdbewegungen, Wegebau, Planierungen usw. sollen dadurch eine verwaltungstechnische Vereinfachung erfahren. Allerdings sollen die Schwellenwerte für Bagatell-Eingriffe in einigen Fällen verdoppelt werden: Galten bislang 2.500 Quadratmeter als Obergrenze für Planierungen bei Bagatell-Eingriffen, so sollen es jetzt 5.000 Quadratmeter sein. Geht es nach dem SBB sollen selbst Traktorwege versiegelt werden können. „Wie lange wird es dann dauern, bis asphaltierte Straßen durch Kulturgründe und Wälder führen?“, fragt sich ein Landestechniker. Mit dem „Bürokratieabbau“ geht auch der Abbau einer beim Landschaftsschutz angesiedelte Rekursinstanz einher, die dem Bauernbund nie recht geheuer war: das Kollegium für Landschaftsschutz, ein mit Landesexperten besetztes Gremium. Wörtlich heißt es im Schreiben an die zwei Bauernvertreter in der Landesregierung und den Umweltlandesrat, dass man es „in Zukunft verstärkt mit der Vorgehensweise von 116 Gemeinden zu tun“ habe: „Es handelt sich zudem um Projekte, sodass auch die Landesregierung keine Richtlinien ausgeben kann, um die Gemeinden ,auf Linie‘ zu bringen. Darum ist es wichtig, dass es eine politische Rekursinstanz gibt.“ Die Idee des SBB: „Wir schlagen vor, dass in Zukunft die Landesregierung Rekursinstanz sein sollte und das Kollegium abgeschafft wird.“ Zur Erinnerung: Gegen den Ablehnungsbescheid oder gegen eine vom Bürgermeister an Bedingungen geknüpfte Ermächtigung, können Gesuchsteller bis dato beim Kollegium für Landschaftsschutz Berufung einlegen; während im Normalfall der Bürgermeister die Landschaftsschutzermächtigung erteilt, unterliegen bestimmte Eingriffe im Art. 12 des Landschaftsschutzgesetzes (LG. 16/1970) aufgrund ihrer Wichtigkeit und Tragweite der Ermächtigung durch die Landesverwaltung. Hintergrund dieser Art des Bürokratieabbaus ist das Wissen um eine gängige Praxis, derer sich die Landesregierung gerade bei land- und forstwirtschaftlichen Projekten gerne bedient: Rekurse, die von den Landesumweltexperten abgewiesen wurden, werden von der Landesregierung wohlwollend stattgegeben. Mit der Folge, dass die ungebremste Intensivierung der Landwirtschaft von der Talsohle bis zu den höchsten Almen weithin sichtbar ihre Spuren hinterlassen hat. Das „Fazit“ zum Punkt „Landschafsschutz“ im SBB-Schreiben: „Die Landesregierung muss auch in Zukunft die Aufsichtsinstanz sein und wenn nötig auch korrigierend eingreifen können“.Auch zum Forstgesetz, das „langwierige Genehmigungsverfahren für „Kulturänderungen“ regelt, hat sich der SBB seine Gedanken gemacht. Wer einen Wald in sogenanntes alpines Grün oder landwirtschaftliches Grün umändern will, musste bis jetzt in einer ersten Phase eine Kulturänderung bis hin zur Bauleitplanänderung beantragen, um in einer zweiten Phase ein Detailprojekt für die Baukonzession einzureichen. Der SBB schlägt der Landesregierung nun vor, „beide Schritte durch eine Dienststellenkonferenz in einem einzigen Verfahren“ zusammenzufassen. Mit dem Bürokratieabbau werden für den antragstellenden Grundbesitzer gleichzeitig auch Zwischeninstanzen ausgeschaltet, die in der Vergangenheit Projekte blockiert haben.Von den gesetzesfertigen „Bemerkungen“ des SBB sind selbstredend auch die geltenden Raumordnungsbestimmungen betroffen. Unter anderem hat man es hier auf den an und für sich schon auf tönernen Füßen stehenden Ensembleschutz abgesehen. Wörtlich heißt es im SBB-Schreiben: „Angesichts der Tatsache, dass die Umsetzung des Ensembleschutzes nur sehr schleppend seitens der Gemeinden angegangen wird und von den vornehmlich Betroffenen, also den Landwirten, großer Widerstand gegen die zusätzlichen Auflagen durch den Ensembleschutz kommt, schlagen wir vor, den Ensembleschutz von einer ,Muss-Bestimmung‘ in eine ,Kann-Bestimmung‘ zu ändern.“ Damit, so der SBB, ließe sich „der negative Beigeschmack des Zwangs nehmen“. Das Motto scheint klar zu sein: Weil es mit diesem Schutz eh schon schwierig ist, lassen wir es lieber. Ach, ja! Und dann schreibt SBB-Direktor Siegfried Rinner noch an die drei Regierungsmitglieder: ,Wir hoffen auf die Berücksichtigung unserer Vorschläge und danken bereits im Voraus für ihren Einsatz.‘Markus Larcher
Donnerstag, 23. Juli 2009
Landwirtschaft aktuell
(Die Fotos und die Pressemitteilung wurden von der Umweltschutzgruppe Vinschgau freundlicherweise zur Verfügung gestellt)
Pressemitteilung Umweltschutzgruppe Vinschgau:
Missbräuchlicher Pestizideinsatz zwischen Mals und Laas
In den vergangenen Wochen konnte man als aufmerksamer Beobachter in einigen Obstwiesen zwischen Mals und Laas den missbräuchlichen Einsatz von Totalherbiziden feststellen. In einigen Fällen wurden Böschungen von Wassergräben mit diesem Pestizid „behandelt“. Diese Gifte werden auch entlang des Radweges, links und rechts der Eisenbahnstrecke und auf öffentlichen Flächen (Gehwegen, Parkplätzen) versprüht. Viele Privatanwender nutzen Herbizide bedenkenlos. Total-Herbizide vernichten wahllos die gesamte Vegetation. Ein Beispiel ist das vom Konzern Monsanto entwickelte Herbizid "Roundup". Diese Herbizide bestehen aus einem Chemiecocktail. Hauptbestandteil dieses Produkts ist der Wirkstoff Glyphosat. Lösungsmittel, Konservierungsmittel, Tenside und andere Stoffe, mit denen die Hersteller ihre Pestizide versehen, sind oft bedenklicher als der eigentliche Wirkstoff. Das im Produkt Roundup enthaltene Netzmittel Tallowamin steht in Verdacht, die toxische Wirkung anderer Inhaltsstoffe zu verstärken. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse werfen ernsthafte Bedenken bezüglich der Sicherheit von Herbizidwirkstoffen auf. Unkrautvernichtungsmittel haben grundsätzlich negative Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt, auf das Grundwasser und auf die menschliche Gesundheit. Umweltfreundliche Herbizide gibt es nicht!
Pressemitteilung Umweltschutzgruppe Vinschgau:
Missbräuchlicher Pestizideinsatz zwischen Mals und Laas
In den vergangenen Wochen konnte man als aufmerksamer Beobachter in einigen Obstwiesen zwischen Mals und Laas den missbräuchlichen Einsatz von Totalherbiziden feststellen. In einigen Fällen wurden Böschungen von Wassergräben mit diesem Pestizid „behandelt“. Diese Gifte werden auch entlang des Radweges, links und rechts der Eisenbahnstrecke und auf öffentlichen Flächen (Gehwegen, Parkplätzen) versprüht. Viele Privatanwender nutzen Herbizide bedenkenlos. Total-Herbizide vernichten wahllos die gesamte Vegetation. Ein Beispiel ist das vom Konzern Monsanto entwickelte Herbizid "Roundup". Diese Herbizide bestehen aus einem Chemiecocktail. Hauptbestandteil dieses Produkts ist der Wirkstoff Glyphosat. Lösungsmittel, Konservierungsmittel, Tenside und andere Stoffe, mit denen die Hersteller ihre Pestizide versehen, sind oft bedenklicher als der eigentliche Wirkstoff. Das im Produkt Roundup enthaltene Netzmittel Tallowamin steht in Verdacht, die toxische Wirkung anderer Inhaltsstoffe zu verstärken. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse werfen ernsthafte Bedenken bezüglich der Sicherheit von Herbizidwirkstoffen auf. Unkrautvernichtungsmittel haben grundsätzlich negative Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt, auf das Grundwasser und auf die menschliche Gesundheit. Umweltfreundliche Herbizide gibt es nicht!
Einige Fakten sollen an dieser Stelle aufgelistet werden (Quelle: Internetrecherche):
- Das Unternehmen Monsanto wurde zweimal wegen irreführender Werbung verurteilt: Das erste Mal 1996 in New York, das zweite Mal 2007 in Frankreich. Die Richter befanden, dass die Angaben „biologisch abbaubar, hinterlässt den Boden sauber und respektiert die Umwelt“ trügerische Werbebotschaften seien. Nach Studien, die die Monsanto Gruppe selbst durchgeführt hatte, werden in 28 Tagen nur 2 % des Unkrautvernichtungsmittels abgebaut. Nach diesen beiden Gerichtsurteilen ist auch der Vermerk „biologisch abbaubar“ von den Packungen verschwunden.
- Der Wirkstoff Glyphosat wurde mehrfach im Grund- und Trinkwasser nachgewiesen. In Dänemark ist dieser Stoff aus diesem Grund seit 2003 verboten.
- Roundup ist in geringen Konzentrationen schädlich für zahlreiche wirbellose Tiere, z.B. Regenwürmer, Spinnen und Insekten.
- Das Mittel beeinträchtigt die Aufnahme von Mikronährstoffen und zeigt negative Wirkungen auf das Bodenleben und die Bodenfruchtbarkeit.
- Das Herbizid ist für Kaulquappen hochgiftig. Auch wenn das Pestizid sich im Boden verteilt, büßt es seine chemischen Wirkungen nicht ein und tötet neben Kröten auch Frösche.
- Neue Forschungsergebnisse zeigen, dass Ratten, die kurzzeitig Glyphosat ausgesetzt waren, Leberschäden erlitten.
- Der französische Wissenschaftler Eric Seralini fand in Untersuchungen heraus, dass das Herbizid Roundup sehr giftig für den Menschen ist. Es gibt Hinweise auf erbgutverändernde und Krebs erzeugende Wirkungen.
Die Umweltschutzgruppe Vinschgau verurteilt den missbräuchlichen Einsatz von Herbiziden entlang von Wassergräben aufs Schärfste und ruft die zuständigen Stellen auf, ihre Kontrollaufgaben wahrzunehmen und bei Verstößen die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden. Entlang der Radwege, der Eisenbahntrasse und auf versiegelten öffentlichen Flächen sollte der Einsatz von Herbiziden – in Anbetracht der Giftigkeit dieser Produkte – verboten werden.
Tipp: Die DVD von Marie-Monique Robin: „Monsanto – Mit Gift und Genen“ informiert anschaulich über die Machenschaften des Chemiegiganten Monsanto.
Umweltschutzgruppe Vinschgau
Mittwoch, 22. Juli 2009
Sand in Asphalt
(Fotos von der Umweltschutzgruppe Vinschgau freundlicherweise zur Verfügung gestellt)
Wenn sogar beim Giro d'Italia schon ein Abschnitt auf ungeteerter Strasse zurückgelegt wurde, sollte dies für Freizeitfahrer erst recht möglich sein. Schliesslich geht es dabei um ein Teilstück, das man in wenigen Minuten bewältigt haben dürfte. Natürlich entspräche dies nicht dem Ordnungssinn von einigen (vielleicht allzu) eifrigen Beamten im Lande. Doch in diesem Fall sollten sie wohl einen Schritt zurückrudern. Ein grosser Teil der Radfahrer schwingt sich ja gerade deswegen auf den Drahtesel, weil sie Natur und Landschaft nicht vom Autofenster aus beobachten wollen, sondern hautnah. Ein ungeteertes (aber gleichwohl glattes und ordentlich gepflegtes) Stück Fahradweg würde sie erst recht darauf hinweisen, dass sie sich an einem ganz besonderem Ort befinden. Und vielleicht kämen sie gerade dadurch auf die Idee einmal kurz anzuhalten und einen etwas genaueren Blick auf die Prader Sand zu werfen und würden dann so manchen Schatz entdecken, der ihnen sonst verborgen geblieben wäre.
Montag, 20. Juli 2009
Asphalt in Sand
(Foto und Pressemitteilung der Umweltschutzgruppe Vinschgau vom 18. Juli 2009. Die Umweltschutzgruppe ruft dazu auf Fotos von der noch ungeteerten Prader Sand zu schiessen!)
Prader Sand nicht mit Asphalt zerschneiden
Mit großem Bedauern haben wir die Nachricht vernommen, dass der bisher naturbelassene Radwegabschnitt durch die Prader Sand asphaltiert werden soll. Das hat jedenfalls die Mehrheit des Prader Gemeinderates auf Wunsch der Bezirksgemeinschaft Vinschgau beschlossen. Während man die überaus bekannte Prader Sand als Aushängeschild für Naturerlebnisaktivitäten mit eigenem Logo benutzt, ignoriert man ökologische Argumente gegen eine Asphaltierung des 1,2 Km langen Radweges durch dieses einmalige Naturgebiet. So sollen in nächster Zukunft mehrere Naturerlebniswege mit öffentlicher Finanzierung am Rande der Prader Sand errichtet werden. Die grundlegenden Ideen dazu hatte bereits die Initiativgruppe Prader Sand vor mehreren Jahren geliefert, welche jetzt konkretisiert und vom Gemeinderat gutgeheißen wurden. Diese Entwicklung kann im Sinne einer nachhaltigen Nutzung begrüßt werden. Leider wird das angestrebte Naturerlebnis-Konzept durch die negative Beeinträchtigung einer Asphaltbahn stark in Frage gestellt.
Nachdem man auf die Argumente, wie ökologische Barriere, negative Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in sensiblem Gebiet, Unstimmigkeit im Naturerlebnis-Konzept nicht eingehen wollte, wurde die Asphaltierung mit den anscheinend hohen Reparaturkosten begründet. Laut Aussagen des Radweg-Verantwortlichen der Bezirksgemeinschaft Vinschgau Hansjörg Dietrich fallen jährlich auf diesem Abschnitt Kosten in Höhe von 2.500,00 Euro an. Wir nehmen an, dass auch bei einem Asphaltweg einige Instandhaltungsarbeiten notwendig sein werden. Wie kurzsichtig die voreilige Entscheidung im Prader Gemeinderat gefallen ist zeigt die Tatsache, dass keinerlei Kostenvergleich mit der Asphaltierung vorgelegt worden ist. Anscheinend spielt es keine Rolle, mehrere 10.000,00 Euro für die Asphaltierung auszugeben, aber 2.500,00 Euro jährlich für die Instandhaltung bereitzustellen, ist ein Riesenproblem. Diese Sichtweise ökonomischer Logik bestätigt auch die Errichtung zahlreicher Schranken am Radweg, die unnütz aufgestellt wurden und immer offen sind. Auch beim Bau des Radwegabschnittes durch einen geschlossenen Auwald in Spondinig sowie Pflegemaßnahmen mit Herbiziden hat die Bezirksgemeinschaft Vinschgau immer wieder mangelnde ökologische Sensibilität an den Tag gelegt.
Umweltgelder könnten nicht nur in die Errichtung von Naturerlebniswegen, Sitzbänken usw. investiert werden, sondern auch in eine gute Instandhaltung des 1,2 Km langen naturbelassenen Radweges durch die einzigartige Prader Sand. Das wäre eigentlich sinnvollster Einsatz von öffentlichen Umweltgeldern.
Wir appellieren daher an die zuständigen Entscheidungsträger, sich für die Erhaltung dieses besonderen Radwegabschnittes ohne Asphalt auszusprechen. Die Prader Sand ist bisher von einem derartigen massiven Eingriff durch einen Fremdkörper verschont geblieben und sollte es auch weiterhin bleiben.
Umweltschutzgruppe Vinschgau
Prader Sand nicht mit Asphalt zerschneiden
Mit großem Bedauern haben wir die Nachricht vernommen, dass der bisher naturbelassene Radwegabschnitt durch die Prader Sand asphaltiert werden soll. Das hat jedenfalls die Mehrheit des Prader Gemeinderates auf Wunsch der Bezirksgemeinschaft Vinschgau beschlossen. Während man die überaus bekannte Prader Sand als Aushängeschild für Naturerlebnisaktivitäten mit eigenem Logo benutzt, ignoriert man ökologische Argumente gegen eine Asphaltierung des 1,2 Km langen Radweges durch dieses einmalige Naturgebiet. So sollen in nächster Zukunft mehrere Naturerlebniswege mit öffentlicher Finanzierung am Rande der Prader Sand errichtet werden. Die grundlegenden Ideen dazu hatte bereits die Initiativgruppe Prader Sand vor mehreren Jahren geliefert, welche jetzt konkretisiert und vom Gemeinderat gutgeheißen wurden. Diese Entwicklung kann im Sinne einer nachhaltigen Nutzung begrüßt werden. Leider wird das angestrebte Naturerlebnis-Konzept durch die negative Beeinträchtigung einer Asphaltbahn stark in Frage gestellt.
Nachdem man auf die Argumente, wie ökologische Barriere, negative Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in sensiblem Gebiet, Unstimmigkeit im Naturerlebnis-Konzept nicht eingehen wollte, wurde die Asphaltierung mit den anscheinend hohen Reparaturkosten begründet. Laut Aussagen des Radweg-Verantwortlichen der Bezirksgemeinschaft Vinschgau Hansjörg Dietrich fallen jährlich auf diesem Abschnitt Kosten in Höhe von 2.500,00 Euro an. Wir nehmen an, dass auch bei einem Asphaltweg einige Instandhaltungsarbeiten notwendig sein werden. Wie kurzsichtig die voreilige Entscheidung im Prader Gemeinderat gefallen ist zeigt die Tatsache, dass keinerlei Kostenvergleich mit der Asphaltierung vorgelegt worden ist. Anscheinend spielt es keine Rolle, mehrere 10.000,00 Euro für die Asphaltierung auszugeben, aber 2.500,00 Euro jährlich für die Instandhaltung bereitzustellen, ist ein Riesenproblem. Diese Sichtweise ökonomischer Logik bestätigt auch die Errichtung zahlreicher Schranken am Radweg, die unnütz aufgestellt wurden und immer offen sind. Auch beim Bau des Radwegabschnittes durch einen geschlossenen Auwald in Spondinig sowie Pflegemaßnahmen mit Herbiziden hat die Bezirksgemeinschaft Vinschgau immer wieder mangelnde ökologische Sensibilität an den Tag gelegt.
Umweltgelder könnten nicht nur in die Errichtung von Naturerlebniswegen, Sitzbänken usw. investiert werden, sondern auch in eine gute Instandhaltung des 1,2 Km langen naturbelassenen Radweges durch die einzigartige Prader Sand. Das wäre eigentlich sinnvollster Einsatz von öffentlichen Umweltgeldern.
Wir appellieren daher an die zuständigen Entscheidungsträger, sich für die Erhaltung dieses besonderen Radwegabschnittes ohne Asphalt auszusprechen. Die Prader Sand ist bisher von einem derartigen massiven Eingriff durch einen Fremdkörper verschont geblieben und sollte es auch weiterhin bleiben.
Umweltschutzgruppe Vinschgau
Dienstag, 14. Juli 2009
Das Zitat des Monats
(aus HGV-Zeitung, Nr.7, Juli 2009, Bild eingesandt von einem Leser)
"Die Auszeichnung Weltnaturerbe ist die Krönung unserer Landschaftsschutzpolitik" Michl Laimer. Dass ein HGV, also eine - zumindest auf dem Papier - unabhängige Interessensvertretung die von Michl Laimer getätigte Aussage ernst nimmt und sie gar als Zitat des Monats auswählt, spricht Bände. Gerade der Verband der auf Gedeih und Verderb auf eine intakte und attraktive Landschaft angewiesen ist, sollte die aktuelle Landschaftsschutzpolitik eigentlich kritisch hinterfragen anstatt sie unbesonnen hochleben zu lassen.
Oder aber wir unterschätzen den HGV. Vielleicht ist er schon einen Schritt weiter, und hat den Satz als das enttarnt was er schliesslich ist: ein Werbegag eines Politikers der in gerade den Bereichen, die er mit schmucken Worten zu preissen vermag, schlichtweg versagt hat.
Und weil das gar zu offensichlich ist, und beinahe jedem, der das aktuelle Geschehen mit offenen Augen verfolgt, auffallen dürfte, verzichtet der HGV auf jeglichen Kommentar, verkneift sich sogar den Scherz den Sager Laimers als "Witz des Monats" anstatt als "Zitat des Monats" zu bezeichnen. Manche Aussage gibt sich eben selbst der Lächerlichkeit preis, ist die Karikatur ihrer selbst. Die schlechtesten aller Filme parodieren sich selbst - da erübrigt sich jede noch so gut gemachte Veralberung.
"Die Auszeichnung Weltnaturerbe ist die Krönung unserer Landschaftsschutzpolitik" Michl Laimer. Dass ein HGV, also eine - zumindest auf dem Papier - unabhängige Interessensvertretung die von Michl Laimer getätigte Aussage ernst nimmt und sie gar als Zitat des Monats auswählt, spricht Bände. Gerade der Verband der auf Gedeih und Verderb auf eine intakte und attraktive Landschaft angewiesen ist, sollte die aktuelle Landschaftsschutzpolitik eigentlich kritisch hinterfragen anstatt sie unbesonnen hochleben zu lassen.
Oder aber wir unterschätzen den HGV. Vielleicht ist er schon einen Schritt weiter, und hat den Satz als das enttarnt was er schliesslich ist: ein Werbegag eines Politikers der in gerade den Bereichen, die er mit schmucken Worten zu preissen vermag, schlichtweg versagt hat.
Und weil das gar zu offensichlich ist, und beinahe jedem, der das aktuelle Geschehen mit offenen Augen verfolgt, auffallen dürfte, verzichtet der HGV auf jeglichen Kommentar, verkneift sich sogar den Scherz den Sager Laimers als "Witz des Monats" anstatt als "Zitat des Monats" zu bezeichnen. Manche Aussage gibt sich eben selbst der Lächerlichkeit preis, ist die Karikatur ihrer selbst. Die schlechtesten aller Filme parodieren sich selbst - da erübrigt sich jede noch so gut gemachte Veralberung.
Sonntag, 12. Juli 2009
mar de plastico af puschtrisch
(Erdbeerplantage bei Niedervintl im Pustertal. Foto eingesandt von einem Leser, Juni 2009)
Ein Stück authentische Südtiroler Kulturlandschaft. Findet sich leider in keinem Hochglanzprospekt, zeigt sich aber sehr wohl jedem, der durch's Pustertal fährt. Und sind die mit Hagelschutznetzen abgedeckten Apfelplantagen in der südlichen Landeshälfte so ganz verschieden? Der Bauer als Landschaftspfleger ist jedenfalls ein Stereotyp das zunehmend hinterfragt werden muss.
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