Montag, 18. Mai 2009

Schutz für wen?

(aus ff 20, 2009)

Wie die Landesregierung die Bedenken der eigenen Verwaltung ignoriert und Eingriffe in die Kulturlandschaft absegnet. Beispiele einer gängigen Praxis.

Die Hauruckaktion im Naturpark Texelgruppe liegt nun schon einige Jahre zurück und sorgte für landesweite Schlagzeilen. Über Nacht hatte der Naturnser
Baggerunternehmer und Bauernbundobmann Helmut Müller einen Fahrweg auf die im Natura-2000-Gebiet liegende Dickeralm gebaggert – um einer Einstellung der Arbeiten durch das Verwaltungsgericht zuvorzukommen. Ein nur wenig abgespecktes Varianteprojekt der Straße fiel bei der Landesverwaltung in der Folge erneut durch, bis ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes externes Gutachten prompt positiv ausfiel, der Rekurs angenommen und das Projekt zur Erschließung der Dickeralm im vergangenen Sommer durchgewinkt wurde.
Der Natur- und Landschaftsschutz war damit ausgehebelt, gerade so, als wären die eigenen Techniker des Landes unqualifiziert. Anders formuliert: Die Landesregierung hatte ihre eigene Verwaltung wieder einmal vorgeführt. Der Fall des umtriebigen Baggerunternehmers – er hat erst vor wenigen Wochen wieder einmal zugeschlagen, indem er ohne Baugenehmigung eine umstrittene Hängebrücke am Naturnser Sonnenberg errichtete – ist weder ein Einzel- noch ein Präzedenzfall. Es handelt sich lediglich um den bekanntesten jener Fälle, bei denen begründete Bedenken des Natur- und Umweltschutzes ohne höhere Notwendigkeit oder öffentlichen Nutzen übergangen werden und wirtschaftlichen Einzelinteressen weichen müssen. Etliche Fälle wie dieser lassen eine gängige Praxis erkennen, ist man im Dachverband für Natur und Umweltschutz überzeugt.
Das Schema stellt sich für die Naturschützer wie folgt dar: Ein Projektträger sucht in einem landschaftlich sensiblen Gebiet beispielsweise um eine Erschließung, Meliorierung oder einen Bau an; blitzt das Projekt bei der Landesverwaltung, zum Beispiel bei der Landschaftsschutzkommission oder der UVP ab, reicht der Projektträger einen Rekurs ein; die Landesregierung setzt in der Folge einen externen, also „unabhängigen“ Gutachter ein, der das Projekt – eventuell mit kleinen Abänderungen – in der Regel gutheißt und genehmigt und nur in den seltensten Fällen ablehnt.
Dabei macht man es sich bei den Beurteilungen der Landschaftsschutzkommission alles andere als leicht. „Negative Entscheidungen unserer Kommission sind selten“, sagt Maria Theresia Pernter, Vertreterin der Umweltverbände in der II. Landschaftsschutzkommission. „Wir geben nicht so einfach negative Beurteilungen ab. Wenn wir etwas ablehnen, dann handelt es sich um einen wirklich gravierenden Eingriff“, sagt die Architektin.
Man mag ihr glauben, wenn man sich die Zusammensetzung der II. Landschaftsschutzkommission vor Augen führt: Bis Vertreter der Bauernschaft, der Forstwirtschaft, des Denkmalschutzes, der Raumordnung, der Umweltverbände und des Natur- und Landschaftsschutzes an einem Strang ziehen, bedarf es einiger Anstrengung – oder Projekte, die tatsächlich als massive Eingriffe in die Landschaft verstanden werden müssen. Um solch einen gravierenden Eingriff handelt es sich auch bei einem Projekt, das vor zwei Wochen von der Landesregierung abgesegnet wurde, nachdem der Projektträger gegen eine negative Beurteilung der II. Landschaftsschutzkommission rekurriert hatte. Es handelt sich um ein rund zwei Kilometer langes Bahnprojekt von St. Ulrich auf die weitläufige Hochalm Raschötz im Naturpark Puez-Geisler. Es sieht u.a. eine 283 Meter lange und 20 Meter hohe Brücke vor.
Noch freilich preist man die Idylle. „Durch die Lage im Naturpark hat sich die Romantik des Einer-Sesselliftes erhalten können“, heißt es im Internetauftritt des Berggasthauses Raschötz. Mit dieser Art von Romantik ist es nun vorbei. Die Landesregierung hat bei der Annahme des Rekurses durch den Projektträger, die Raschötz GmbH, nicht einmal die Abänderungsvorschläge ihres externen Gutachters berücksichtigt. Dieser hatte eine geringfügig veränderte Trasse, eine flexible Hangneigung und vor allem die Streichung der großen Brücke vorgeschlagen. Auch weil man auf das Habitat Rücksicht nehmen wollte, das sich kaum von dem des angrenzenden Naturparks unterscheidet. Die Bahntrasse markiert die Grenze des Naturparks Puez-Geisler, ein Natura-2000-Gebiet. Jetzt wird im Zuge der aufwendigen Arbeiten zur Errichtung der Standseilbahn auch der einmalige Gletscherschliff entlang der Trasse abgetragen werden müssen.

Das 9 Millionen Euro teure Projekt soll ab kommendem September realisiert werden. Die begründete Kritik der eigenen Experten ließ die Landesregierung auch in einem anderen Fall gänzlich unberücksichtigt: beim Ausbauprojekt des bestehenden Almsteiges Kirchberg im Sarntal. Eine landschaftsschonende Erschließung, die eine geringere Wegbreite mit sich gebracht hätte, wurde von den Antragstellern abgelehnt, ihr Rekurs angenommen, mit zum Teil kurioser Begründung: „Die gegenständliche Fläche, auf welcher der Weg ausgebaut werden soll, ist absolut nicht einsehbar und der Wegbau wirkt daher nicht negativ auf das dort bestehende Landschaftsbild.“ Wie das Landschaftsbild aussieht, lässt sich am Bild auf der vorherigen Seite ablesen (1. Foto von li.).
Beispiel Nr. 3: Der umstrittene Walderschließungsweg zum „Schermetzeinwald“ und „Gannerwald“ am Vinschger Sonnenberg oberhalb von Tschars. Die II. Landschaftsschutzkommission hatte in ihrer Ablehnungsbegründung vollinhaltlich die Position der Gemeindebaukommission von Kastelbell-Tschars übernommen, wonach der Eingriff aus landschaftlichen und ökologischen Überlegungen nicht vertretbar sei. Wörtlich heißt es:
„Im vorliegenden Fall liegen keine zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich sozio-ökonomischer Art vor, die für die Realisierung des Vorhabens sprechen.“ Der Rekurs gegen das Projekt, das laut Kommission vom „landschaftlichen Standpunkt nicht tragbar“ ist, wurde von der Landesregierung im vergangenen Jahr angenommen.
Die Finanzierung des auf knapp 350.000 Euro veranschlagten 3,2 Kilometer langen Forstweges wird natürlich von der öffentlichen Hand getragen und damit vom Steuerzahler. Kurios: Vor gut zehn Jahren wurde der Umbau des Almgebäudes der Schloss-alm zu einer (komfortablen) Forst- und Jagdhütte vom Forstinspektorat Schlanders deshalb positiv begutachtet, weil er für die forstwirtschaftliche Bearbeitung der Waldflächen nutzbringend sei, „zumal der Wald wegmäßig nicht erschlossen ist und die Gehzeiten der Waldarbeiter durch die Unterbringung an Ort und Stelle wesentlich verringert werden können“. Besitzer der Hütte (s. nebenstehendes kleines Bild ) ist damals wie heute der Meraner
Anwalt Martin Ganner. Der Jäger, der ober Juval auch sein Eigenjagdrevier hat, ist mit 220 Hektar auch der größte Waldbesitzer vor Ort. „Zufällig führe der geplante Weg an seiner Jagdhütte vorbei“, zitierte der Vinschger Wind Stimmen aus der Gemeinde Kastelbell.

Als eher untypisch, aber strategisch durchaus gefinkelt, darf Beispiel Nummer vier bezeichnet werden. Hierbei handelt es sich um den Bau eines Erschließungsweges zur „Höller-Gschwent“ und der „Rübner-Seeberg-Alm“ durch das Bodenverbesserungskonsortium Sarntal. Die II. Landschaftsschutzkommission sprach sich 2006 gegen die geplante Erschließung der auf Sarntaler und Villanderer Gemeindegebiet liegenden Rübner Seeberg-alm (ff 22/2006) aus. Grund dafür sei, dass den landschaftlichen, archäologischen und historischen Gegebenheiten nicht Rechnung getragen werde (der oberste Trakt des geplanten Weges berührte das Villanderer Moor).
Doch die Kommission formulierte einige Voraussetzungen, unter denen das Projekt wieder eingereicht werden könnte: Grundvoraussetzung hierfür war, dass der heikle Bau des Erschließungsweges von der in Sachen Wegbau erfahrenen Forstverwaltung durchgeführt werden sollte. Die Verantwortlichen des Konsortiums verzichteten in der Folge auf einen Rekurs und reichten ein Varianteprojekt ein. Doch auch dieses wurde von der Kommission abgelehnt („gravierende landschaftsästhetische Beeinträchtigung dieser besonders schutzwürdigen, intakten und einzigartigen Landschaft“).
Im neuesten Projekt will man den Moorabschnitt seitlich umgehen (s. rechtes Foto, S. 31). Fruchtet auch diese Variante nicht, dürfte man seitens des Bodenverbesserungskonsortiums wohl zum Mittel des Rekurses greifen. Ob ein solcher Erfolg hat, steht in den Sternen. Doch ein Blick auf die Gepflogenheiten rund um den Schutz der Villanderer Alm weist in eine Richtung, die Naturschützern nicht gerade hold ist.
Seit Jahren schon drängt die EU, die Villanderer Alm unter Schutz zu stellen. Doch die Landesregierung will davon nichts wissen und „übt sich in Verzögerungstaktik“, wie ff im Februar vergangenen Jahres aufgezeigt hat. Bekanntlich hat das italienische Umweltministerium auf Geheiß der EU Südtirol mehrmals aufgefordert die Villanderer Alm als Natura-2000-Gebiet auszuweisen, da andernfalls ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der Europäischen Kommission eingeleitet werde. Gemeinde und Bauernschaft haben sich bis dato aber erfolgreich gegen eine Unterschutzstellung gestemmt. Und wenn sich auf Staatsebene eine andere Region mit einem vergleichbaren Lebensraum schützen lässt, dann könnte man dem EU-Drängen sogar noch ausweichen.
Die Folgen der bisherigen Verzögerungstaktik durch die Landesregierung lassen sich indessen auf der rund 15 Quadratkilometer großen Hochalm, die auf der Alpensüdseite aus ökologischer Sicht ihresgleichen sucht, bereits feststellen. So können bestehende Hütten problemlos abgetragen und an anderer Stelle problemlos zur feudalen Almhütte aufgerüstet werden (s. Foto oben) oder einfache Unterstehmöglichkeiten für das Weidetier zu ansehnlichen Ställen ausgebaut werden – mit einer unterirdisch verbauten Kubatur, für die es gar keine Genehmigung braucht (Foto darunter). Von Bagatelleingriffen kann hier wohl kaum gesprochen werden. Die Liste der über Rekursweg genehmigten Projekte ließe sich problemlos fortführen.
„Es ist nicht das Recht auf Rekurs, das uns stört, es ist die unreflektierte Annahme wider besseren Wissens“, sagt Andreas Riedl vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz. Für Riedl ist nicht nachvollziehbar, dass man mit einem nur geringfügig geänderten, aber in der Substanz gleichbleibenden Projekt, nur oft genug ansuchen muss, um den Segen der Landesregierung zu erhalten.

„Man stellt Maximalforderungen, um dann in einem Varianteprojekt mit wenigen Abstrichen doch noch zum Erfolg zu kommen“, so Riedl. Auf die Frage, ob früher die Entscheidungen der II. Landschaftsschutzkommission stärker respektiert waren, antwortet ihr Präsident, Andrea Oggiano, Direktor des Landesamtes für Landschaftsschutz, mit einem kurzen aber bedeutungsvollen „Ja“. Umweltlandesrat Michl Laimer war für ff bis Redaktionsschluss leider nicht zu erreichen.
Markus Larcher

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