Dienstag, 19. Mai 2009

Arme Kulturlandschaft

(aus ff, Nr. 20, 2009)

Die ungebremste Intensivierung der Landwirtschaft von der Talsohle bis zu den höchsten Almen hinterlässt ihre Spuren. Warum der Arten- und Biotopschutz in Südtirol ein stiefmütterliches Dasein fristet.
von Andreas Hilpold

Auf den ersten Blick ist Südtirol auch im Naturschutz ein Musterschüler. Besonders was Klimaschutz, Mülltrennung und Abwasserreinigung betrifft, können wir uns durchaus mit unseren Nachbarn messen. Beim Artenschutz allerdings spielen wir allenfalls in der zweiten Liga. Der Erhalt der Biodiversität ist spätestens seit Rio 1992 neben dem Klimaschutz das wichtigste Thema der weltweiten Bemühungen zur Rettung unseres Planeten.
Arten sterben nicht nur am Amazonas aus, sondern verschwinden auch direkt vor unserer Haustür. Hauptursache für den derzeitigen Artenschwund ist hierzulande die ungebremste Intensivierung in der Landwirtschaft: Von der Talsohle bis zu den höchsten Almen wird noch immer planiert, entwässert und Gülle ausgebracht, wo es nur geht. Hinzu kommt, dass in einem Land, in dem Geld für fast alles zur Verfügung steht, beim Arten- und Biotopschutz empfindlich gespart wird.

Bei der Ausweisung von Naturschutzflächen ist Südtirol nur auf den flüchtigen Blick erstklassig. Bei genauerem Hinsehen wird klar, dass ein Gutteil davon kaum wirtschaftlich nutzbar ist und daher auch ohne Schutz unbehelligt bleiben würde. In den Talsohlen und an den besiedelten Seitenhängen unserer Täler allerdings, wo zahlreiche wirtschaftliche Interessen im Spiel sind und sich auch der Großteil der Arten befindet, die nun zu verschwinden drohen, sind Schutzgebiete Mangelware. Wahre Naturjuwelen wie die Villanderer Alm, wo von den Grundeigentümern ein gewisser Widerstand ausgeht, bleiben hingegen weiterhin ausgespart bzw. sind allenfalls als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, also mit einem Schutzformat, das bezüglich Artenschutz relativ wirkungslos ist und zudem nur allzu oft von politscher Seite untergraben wird.
Selbst die Schutzgebiete, die sich mitten in der Kulturlandschaft befinden, sprich die knapp 200 „Biotope“, bieten nur einen ungenügenden Schutz für Tiere und Pflanzen. Die beamteten Naturschützer sind gerade im Falle der „Bio­tope“ personell zu hoffnungslos unterbesetzt, als dass sie einer wirkungsvollen Pflege und Kontrolle nachkommen könnten. Hier zählt man vielmehr auf den guten Willen von Kontrollorganen vor Ort und entsprechend ist das Ergebnis einmal zufriedenstellend, einmal völlig ungenügend. Von einem umfassenden Konzept einer Schutzgebietsbetreuung ist man noch weit entfernt.
Ob Naturschutz gelingt oder nicht, misst sich daran, ob Lebensräume samt ihrer unverwechselbaren Flora und Fauna eine reale Chance haben, auch zu überdauern. Doch um darüber verlässliche Aussagen treffen zu können, bräuchte es gezielte Erhebungen – Erhebungen, um den Istzustand zu dokumentieren und Vergleichserhebungen, die den Erfolg von Maßnahmen zeigen.
Der Kenntnisstand über zahlreiche Artengruppen ist hierzulande noch beschämend – frei nach dem Motto: was man nicht kennt, braucht man nicht zu schützen. Es fällt auf, dass bei der Einstellung des notwendigen akademischen Fachpersonals etwa in den Naturparken, sprich von ausgebildeten Zoologen und Botanikern, hartnäckig gespart wird. Auch fehlt nach wie vor – und da ist Südtirol absolutes Schlusslicht in Mitteleuropa – eine flächendeckende Lebensraumkartierung, die als Voraussetzung für einen ernst zu nehmenden Artenschutz unumgänglich wäre. Es scheint, dass von politischer Seite die zunehmende Degradierung unserer Kulturlandschaft und mit ihr der Verlust der Artenvielfalt in Kauf genommen wird – zum scheinbaren Wohl einer übermächtigen Bauernlobby, doch zum Leidwesen des Allgemeinwohles. Denn die Leidtragenden dieser Politik sind nicht nur ein paar unscheinbare Tier- und Pflanzenarten sondern die ganze Gesellschaft, vom Erholungsuchenden bis zum Bauern selbst. Nach und nach verlieren wir einen Teil dessen, was unser Land zum Erlebnis macht.

Das Offenhalten unserer Landschaft ist in Naturschutzkreisen seit Jahrzehnten ein zentrales Anliegen. Es ist diese Landschaft, die einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bietet. Doch offen ist nicht gleich offen. Eine Wiese ist natürlich offene Landschaft, dem Wanderer wird ein freier Blick auf Berge und Täler geboten. Doch ist dies das einzige Kriterium? Gehören zur Landschaft nicht auch die Farbtupfer im Grün der Wiese, der mit Flechten behangene Steinblock am Wiesenrand oder die sumpfige Stelle in der Wiesenmitte, die nicht nur für Frösche, sondern auch für spielende Kinder einen Anziehungspunkt darstellt? Ist eine Landschaftspflege förderungswürdig, die nur den freien Blick bewahrt und den ganzen Rest verschwinden lässt?
Es wäre natürlich vermessen, jegliche Veränderung von vorneherein zu verhindern. Vielmehr geht es darum, einen Mittelweg zwischen der halbwegs effizienten Nutzung der Fläche und dem Erhalt dessen, was die unverwechselbare Landschaft am Ende ausmacht, zu finden. Doch wie bewegt man einen Bauern dazu, die Landschaft so zu erhalten, dass sie der Allgemeinheit nützt und wie garantiert man ihm gleichzeitig eine angemessene Entlohnung? Pflegeprämien sind natürlich der richtige Weg, schließlich bringt der Bauer durch die Pflege der Kulturlandschaft und seiner Hofstelle eine Mehrleistung, die uns allen zugutekommt. Über die Wichtigkeit dieser Rolle scheint mittlerweile auch in der Bauernschaft selbst Konsens zu bestehen.
Doch leider wird dieser Weg nicht nur halbherzig, sondern auch zwiespältig begangen. Zwar gibt es mittlerweile beträchtliche Landschaftspflegepremien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Kulturflächen, doch gleichzeitig wird auch gefördert, wenn der Bauer dieselbe Fläche entwässern und planieren würde. Es scheint so, als ob das Agrarressort und das Umweltressort an zwei verschiedenen Strängen ziehen. Die einen bewahren, die anderen „meliorieren“.

Eine Polarität, die fast inszeniert erscheint. Auf der einen Seite der Bauer, der das Maximale aus der Fläche rausholen muss, auf der anderen Seite der Naturschützer, der dem fleißigen Bauern Steine in den Weg wirft. Eine einfache Botschaft. Aber wie so oft sind die einfachsten Botschaften nicht die richtigen. Das Hauptinteresse der Naturschützer ist es sicherlich nicht, die Existenz unserer Bauern zu gefährden, ganz im Gegenteil, und kaum ein Bauer ist wirklich daran interessiert, seine Felder in eine ökologische und landschaftliche Einöde zu verwandeln. Wenn er das tut, dann eher, weil ihm dies als einzig gangbarer Weg von politischer Seite suggeriert wird. Ein Wort noch zur viel zitierten Qualität. Was ist Qualität eigentlich? Sind einzig die chemischen Werte des Endproduktes ein Indiz dafür? Kann man wirklich von hoher Qualität eines Produktes sprechen, wenn die Produktion desselben eine völlig degradierte Kulturlandschaft zurücklässt? Wenn die Nahrungsmittelproduktion in den Alpentälern eine wirkliche Zukunft haben soll, dann nur, wenn sie die Standortvorteile, die sie hat, erkennt und diese gezielt einsetzt.
Der Standortvorteil wäre etwa bei der Milchproduktion die Kuh, die in einer möglichst intakten Landschaft gehalten wird, und dabei hochwertige Produkte liefert. Wer auch hierzulande auf Massenproduktion setzt, hat gegen die Milchmultis aus dem Alpenvorland schon verloren – Almosen betteln in Brüssel bleibt dann als letzter Ausweg.
Die hiesige Bauernschaft oder eigentlich die politische Lobby, die dahintersteckt, hat sich scheinbar für den letzteren Weg entschieden, möchte ihn uns aber immer noch als einen nachhaltigen Weg verkaufen. In dieses Schema passt auch das Schattendasein der Biolandwirtschaft in unserem Lande, vor allem in der Milchwirtschaft. Eine Stärkung dieser wäre wohl ein Eingeständnis, dass es auch natürlicher geht.
Es bleibt zu hoffen, dass in der heimischen Politik ein Umdenken passiert, wobei dafür zuallererst die Einsicht notwendig wäre, dass die derzeitige Landwirtschaftspolitik längerfristig nicht nur für die Natur, sondern auch für den Menschen negative Auswirkungen hat.

Montag, 18. Mai 2009

Schutz für wen?

(aus ff 20, 2009)

Wie die Landesregierung die Bedenken der eigenen Verwaltung ignoriert und Eingriffe in die Kulturlandschaft absegnet. Beispiele einer gängigen Praxis.

Die Hauruckaktion im Naturpark Texelgruppe liegt nun schon einige Jahre zurück und sorgte für landesweite Schlagzeilen. Über Nacht hatte der Naturnser
Baggerunternehmer und Bauernbundobmann Helmut Müller einen Fahrweg auf die im Natura-2000-Gebiet liegende Dickeralm gebaggert – um einer Einstellung der Arbeiten durch das Verwaltungsgericht zuvorzukommen. Ein nur wenig abgespecktes Varianteprojekt der Straße fiel bei der Landesverwaltung in der Folge erneut durch, bis ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes externes Gutachten prompt positiv ausfiel, der Rekurs angenommen und das Projekt zur Erschließung der Dickeralm im vergangenen Sommer durchgewinkt wurde.
Der Natur- und Landschaftsschutz war damit ausgehebelt, gerade so, als wären die eigenen Techniker des Landes unqualifiziert. Anders formuliert: Die Landesregierung hatte ihre eigene Verwaltung wieder einmal vorgeführt. Der Fall des umtriebigen Baggerunternehmers – er hat erst vor wenigen Wochen wieder einmal zugeschlagen, indem er ohne Baugenehmigung eine umstrittene Hängebrücke am Naturnser Sonnenberg errichtete – ist weder ein Einzel- noch ein Präzedenzfall. Es handelt sich lediglich um den bekanntesten jener Fälle, bei denen begründete Bedenken des Natur- und Umweltschutzes ohne höhere Notwendigkeit oder öffentlichen Nutzen übergangen werden und wirtschaftlichen Einzelinteressen weichen müssen. Etliche Fälle wie dieser lassen eine gängige Praxis erkennen, ist man im Dachverband für Natur und Umweltschutz überzeugt.
Das Schema stellt sich für die Naturschützer wie folgt dar: Ein Projektträger sucht in einem landschaftlich sensiblen Gebiet beispielsweise um eine Erschließung, Meliorierung oder einen Bau an; blitzt das Projekt bei der Landesverwaltung, zum Beispiel bei der Landschaftsschutzkommission oder der UVP ab, reicht der Projektträger einen Rekurs ein; die Landesregierung setzt in der Folge einen externen, also „unabhängigen“ Gutachter ein, der das Projekt – eventuell mit kleinen Abänderungen – in der Regel gutheißt und genehmigt und nur in den seltensten Fällen ablehnt.
Dabei macht man es sich bei den Beurteilungen der Landschaftsschutzkommission alles andere als leicht. „Negative Entscheidungen unserer Kommission sind selten“, sagt Maria Theresia Pernter, Vertreterin der Umweltverbände in der II. Landschaftsschutzkommission. „Wir geben nicht so einfach negative Beurteilungen ab. Wenn wir etwas ablehnen, dann handelt es sich um einen wirklich gravierenden Eingriff“, sagt die Architektin.
Man mag ihr glauben, wenn man sich die Zusammensetzung der II. Landschaftsschutzkommission vor Augen führt: Bis Vertreter der Bauernschaft, der Forstwirtschaft, des Denkmalschutzes, der Raumordnung, der Umweltverbände und des Natur- und Landschaftsschutzes an einem Strang ziehen, bedarf es einiger Anstrengung – oder Projekte, die tatsächlich als massive Eingriffe in die Landschaft verstanden werden müssen. Um solch einen gravierenden Eingriff handelt es sich auch bei einem Projekt, das vor zwei Wochen von der Landesregierung abgesegnet wurde, nachdem der Projektträger gegen eine negative Beurteilung der II. Landschaftsschutzkommission rekurriert hatte. Es handelt sich um ein rund zwei Kilometer langes Bahnprojekt von St. Ulrich auf die weitläufige Hochalm Raschötz im Naturpark Puez-Geisler. Es sieht u.a. eine 283 Meter lange und 20 Meter hohe Brücke vor.
Noch freilich preist man die Idylle. „Durch die Lage im Naturpark hat sich die Romantik des Einer-Sesselliftes erhalten können“, heißt es im Internetauftritt des Berggasthauses Raschötz. Mit dieser Art von Romantik ist es nun vorbei. Die Landesregierung hat bei der Annahme des Rekurses durch den Projektträger, die Raschötz GmbH, nicht einmal die Abänderungsvorschläge ihres externen Gutachters berücksichtigt. Dieser hatte eine geringfügig veränderte Trasse, eine flexible Hangneigung und vor allem die Streichung der großen Brücke vorgeschlagen. Auch weil man auf das Habitat Rücksicht nehmen wollte, das sich kaum von dem des angrenzenden Naturparks unterscheidet. Die Bahntrasse markiert die Grenze des Naturparks Puez-Geisler, ein Natura-2000-Gebiet. Jetzt wird im Zuge der aufwendigen Arbeiten zur Errichtung der Standseilbahn auch der einmalige Gletscherschliff entlang der Trasse abgetragen werden müssen.

Das 9 Millionen Euro teure Projekt soll ab kommendem September realisiert werden. Die begründete Kritik der eigenen Experten ließ die Landesregierung auch in einem anderen Fall gänzlich unberücksichtigt: beim Ausbauprojekt des bestehenden Almsteiges Kirchberg im Sarntal. Eine landschaftsschonende Erschließung, die eine geringere Wegbreite mit sich gebracht hätte, wurde von den Antragstellern abgelehnt, ihr Rekurs angenommen, mit zum Teil kurioser Begründung: „Die gegenständliche Fläche, auf welcher der Weg ausgebaut werden soll, ist absolut nicht einsehbar und der Wegbau wirkt daher nicht negativ auf das dort bestehende Landschaftsbild.“ Wie das Landschaftsbild aussieht, lässt sich am Bild auf der vorherigen Seite ablesen (1. Foto von li.).
Beispiel Nr. 3: Der umstrittene Walderschließungsweg zum „Schermetzeinwald“ und „Gannerwald“ am Vinschger Sonnenberg oberhalb von Tschars. Die II. Landschaftsschutzkommission hatte in ihrer Ablehnungsbegründung vollinhaltlich die Position der Gemeindebaukommission von Kastelbell-Tschars übernommen, wonach der Eingriff aus landschaftlichen und ökologischen Überlegungen nicht vertretbar sei. Wörtlich heißt es:
„Im vorliegenden Fall liegen keine zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich sozio-ökonomischer Art vor, die für die Realisierung des Vorhabens sprechen.“ Der Rekurs gegen das Projekt, das laut Kommission vom „landschaftlichen Standpunkt nicht tragbar“ ist, wurde von der Landesregierung im vergangenen Jahr angenommen.
Die Finanzierung des auf knapp 350.000 Euro veranschlagten 3,2 Kilometer langen Forstweges wird natürlich von der öffentlichen Hand getragen und damit vom Steuerzahler. Kurios: Vor gut zehn Jahren wurde der Umbau des Almgebäudes der Schloss-alm zu einer (komfortablen) Forst- und Jagdhütte vom Forstinspektorat Schlanders deshalb positiv begutachtet, weil er für die forstwirtschaftliche Bearbeitung der Waldflächen nutzbringend sei, „zumal der Wald wegmäßig nicht erschlossen ist und die Gehzeiten der Waldarbeiter durch die Unterbringung an Ort und Stelle wesentlich verringert werden können“. Besitzer der Hütte (s. nebenstehendes kleines Bild ) ist damals wie heute der Meraner
Anwalt Martin Ganner. Der Jäger, der ober Juval auch sein Eigenjagdrevier hat, ist mit 220 Hektar auch der größte Waldbesitzer vor Ort. „Zufällig führe der geplante Weg an seiner Jagdhütte vorbei“, zitierte der Vinschger Wind Stimmen aus der Gemeinde Kastelbell.

Als eher untypisch, aber strategisch durchaus gefinkelt, darf Beispiel Nummer vier bezeichnet werden. Hierbei handelt es sich um den Bau eines Erschließungsweges zur „Höller-Gschwent“ und der „Rübner-Seeberg-Alm“ durch das Bodenverbesserungskonsortium Sarntal. Die II. Landschaftsschutzkommission sprach sich 2006 gegen die geplante Erschließung der auf Sarntaler und Villanderer Gemeindegebiet liegenden Rübner Seeberg-alm (ff 22/2006) aus. Grund dafür sei, dass den landschaftlichen, archäologischen und historischen Gegebenheiten nicht Rechnung getragen werde (der oberste Trakt des geplanten Weges berührte das Villanderer Moor).
Doch die Kommission formulierte einige Voraussetzungen, unter denen das Projekt wieder eingereicht werden könnte: Grundvoraussetzung hierfür war, dass der heikle Bau des Erschließungsweges von der in Sachen Wegbau erfahrenen Forstverwaltung durchgeführt werden sollte. Die Verantwortlichen des Konsortiums verzichteten in der Folge auf einen Rekurs und reichten ein Varianteprojekt ein. Doch auch dieses wurde von der Kommission abgelehnt („gravierende landschaftsästhetische Beeinträchtigung dieser besonders schutzwürdigen, intakten und einzigartigen Landschaft“).
Im neuesten Projekt will man den Moorabschnitt seitlich umgehen (s. rechtes Foto, S. 31). Fruchtet auch diese Variante nicht, dürfte man seitens des Bodenverbesserungskonsortiums wohl zum Mittel des Rekurses greifen. Ob ein solcher Erfolg hat, steht in den Sternen. Doch ein Blick auf die Gepflogenheiten rund um den Schutz der Villanderer Alm weist in eine Richtung, die Naturschützern nicht gerade hold ist.
Seit Jahren schon drängt die EU, die Villanderer Alm unter Schutz zu stellen. Doch die Landesregierung will davon nichts wissen und „übt sich in Verzögerungstaktik“, wie ff im Februar vergangenen Jahres aufgezeigt hat. Bekanntlich hat das italienische Umweltministerium auf Geheiß der EU Südtirol mehrmals aufgefordert die Villanderer Alm als Natura-2000-Gebiet auszuweisen, da andernfalls ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der Europäischen Kommission eingeleitet werde. Gemeinde und Bauernschaft haben sich bis dato aber erfolgreich gegen eine Unterschutzstellung gestemmt. Und wenn sich auf Staatsebene eine andere Region mit einem vergleichbaren Lebensraum schützen lässt, dann könnte man dem EU-Drängen sogar noch ausweichen.
Die Folgen der bisherigen Verzögerungstaktik durch die Landesregierung lassen sich indessen auf der rund 15 Quadratkilometer großen Hochalm, die auf der Alpensüdseite aus ökologischer Sicht ihresgleichen sucht, bereits feststellen. So können bestehende Hütten problemlos abgetragen und an anderer Stelle problemlos zur feudalen Almhütte aufgerüstet werden (s. Foto oben) oder einfache Unterstehmöglichkeiten für das Weidetier zu ansehnlichen Ställen ausgebaut werden – mit einer unterirdisch verbauten Kubatur, für die es gar keine Genehmigung braucht (Foto darunter). Von Bagatelleingriffen kann hier wohl kaum gesprochen werden. Die Liste der über Rekursweg genehmigten Projekte ließe sich problemlos fortführen.
„Es ist nicht das Recht auf Rekurs, das uns stört, es ist die unreflektierte Annahme wider besseren Wissens“, sagt Andreas Riedl vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz. Für Riedl ist nicht nachvollziehbar, dass man mit einem nur geringfügig geänderten, aber in der Substanz gleichbleibenden Projekt, nur oft genug ansuchen muss, um den Segen der Landesregierung zu erhalten.

„Man stellt Maximalforderungen, um dann in einem Varianteprojekt mit wenigen Abstrichen doch noch zum Erfolg zu kommen“, so Riedl. Auf die Frage, ob früher die Entscheidungen der II. Landschaftsschutzkommission stärker respektiert waren, antwortet ihr Präsident, Andrea Oggiano, Direktor des Landesamtes für Landschaftsschutz, mit einem kurzen aber bedeutungsvollen „Ja“. Umweltlandesrat Michl Laimer war für ff bis Redaktionsschluss leider nicht zu erreichen.
Markus Larcher

Montag, 11. Mai 2009

vom Kokon in die Wirklichkeit

"Trotz einzelner Forschungsschwerpunkte, die die räumlich zersplitterte, in den Kokon von Überfinanzierung, Intrigen und gesellschaftlicher Abgrenzung eingesponnene Universität umfassen, von dort weiter über die EURAC, das Versuchszentrum Laimburg und kleinere Zentren reichen, sind Stellenwert und Reichweite von Wissenschaft im natur- und geisteswissenschaftlichen Bereich in Südtirol nach wie vor dürftig."

(Hans Heiss, Abstract zum Artikel: Bad Ratzes – Mekka des frühen Natur-Tourismus, Gredleriana 8, 2008, Naturmuseum Südtirol)

Was macht ein Zitat zur Forschung in Südtirol in einem Blog über Arten- und Biotopschutz? Forschung und Erforschung der heimischen Natur ist der Grundstein jeglichen Natur- und Artenschutzes. Der Satz "man kann nur schützen, was man auch kennt" hat in den letzten Jahrzehnten wesentlich an Bedeutung gewonnen. Jedes Gutachten, jeder Projektantrag kommt ohne Listen der zu schützenden Objekte nicht mehr aus. Auf den Punkt gebracht wird diese Tendenz durch das Schutzprogramm Natura 2000. Das Vorkommen einer besonderen Tier- oder Pflanzenart macht demzufolge die Ausweisung eines Schutzgebietes nicht nur möglich sondern sogar zwingend.
Gerade deshalb leidet auch der Naturschutz unter den Charakteristika der heimischen Forschungswelt. Wissenschaft und Forschung haben es vielfach noch nicht ins Zentrum der Südtiroler Gesellschaft geschafft. Wissenschaftsergebnisse finden lediglich im technischen Bereich Eingang in die Entscheidungsprozesse der Politik. Ganz besonders trifft dies für die Biologie zu. Artenvielfalt ist gut wenn sie als Aufputz von Buchvorstellungen oder Ausstellungseröffnungen zur Verfügung steht, wenn sie der Selbstbeweihräucherung von Landesräten dient. Geht es aber darum den vorab hochgejubelten Tieren und Pflanzen eine sichere Zukunft zu garantieren, stösst man bei denselben Politikern und bei den ihnen unterstehenden Institutionen auf taube Ohren. Mit der heiligen Kuh Landwirtschaft will sich sowieso niemand anlegen, dann eher noch mit den Tourismustreibenden. Doch es wäre höchst an der Zeit, dass unsere ansonsten so tatkräftigen Politiker auch im Arten- und Biotopschuz Nägel mit Köpfen machen, anstatt nur schöne Sonntagsreden zu halten. Mit jedem Jahr, in dem sich diesbezüglich nichts ändert verschwinden weitere Tier- und Pflanzenarten von der Bildfläche. Wer wird dann, in einigen Jahren, die Verantwortung für deren Verschwinden übernehmen? In ihren Sonntagsreden werden uns die Politiker wohl kaum davon berichten.

Montag, 4. Mai 2009

Hallo catabrosa,

komplimente! ein blog der einen anderen blick auf unsere landschaft wirft, die schon lang nicht mehr so postkartenmäßig dasteht wie es uns das die tourismuswerbung einreden will: ironisch-kritisch aber stets fachlich korrekt, ohne sich im tagespoltischen hick-hack zu verheddern. absolut notwendig und zum richtigen zeitpunkt. weiter so!! man kann euch nur weiterempfehlen.
norbert

Freitag, 24. April 2009

umstrittene Hängebrücke II


Aus ff 16 vom 16. April 2009


Abgrundtief

Naturns: Der nicht genehmigte Bau einer Hängebrücke über den Kirchbach am Meraner Höhenweg wurde nachträglich „saniert“.

(ml) Eigentlich hätte das Varianteprojekt einer Hängebrücke hoch über Naturns von der Baukommission (BK) am 7. April erst abgesegnet werden sollen. Doch seltsamerweise hing da schon eine Brücke zwischen den Schluchten des Naturnser Sonnenbergs. Eine, die selbst mit dem angekündigten Varianteprojekt nichts am Hut hatte. Doch nachdem man selbst mit der Variante eines Varianteprojektes durchgeführte Arbeiten im Nachhinein nicht genehmigen kann, wurde ein Tag vor der Sitzung der Baukommission ein Gesuch an das Bauamt gestellt: Das „Varianteprojekt“ sollte als „Sanierungsprojekt“ betrachtet werden. Und so geschah es, dass die vom Baggerunternehmer Helmut Müller geschaffenen Tatsachen von der BK durchgewunken wurden. Zurück bleibt ein Nachgeschmack.

Donnerstag, 9. April 2009

Stellungnahme zum Bau der Hängebrücke im Vinschgau

Das wirklich schockierende an diesem Fall ist weniger der Bau einer Hängebrücke an sich - deren negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft dürften sich in Grenzen halten - sondern mit welcher Dreistigkeit die Regeln übergangen werden, die das Funktionieren unserer Gesellschaft erst ermöglichen. Als ob es sich um einen Lausbubenstreich handeln würde, werden Baubestimmungen missachtet, wird gebaggert und betoniert was das Zeug hält. Heute ist es eine Hängebrücke, morgen sind es vielleicht schon Ferienhäuser im Landschaftsschutzgebiet oder Hochhäuser am Stadtrand. Und das traurigste an diesem Fall ist, dass diese Vorgangsweise, fehlende Baugenehmigungen zu ignorieren, von oberster Stelle nicht heruntergespielt, sondern geradezu herausgefordert wird. Für die Tagesschau ließ sich ein Naturnser Gemeindereferent sogar dazu hinreissen den erfolgten, nicht genehmigten Bau nicht nur nicht zu verurteilen sondern begrüßte ihn förmlich, ja bezeichnete ihn doch tatsächlich als beste Lösung.
Südtirol scheint im Berlusconi-Italien jedenfalls immer noch gut aufgehoben. In einem Land in dem Baufrevel nicht nur die Landschaft, sondern in enormen Maße auch die Sicherheit der Bürger gefährden - wovon Dioxinskandal und Erdbebenruinen zeugen - sympathisiert man auch hierzulande allzu oft mit Bausündern anstatt sie zu verfolgen. Im zunehmend maroden Urbanistikgesetz mangelt es nicht an Schlupflöchern. Und eine Wende ist leider nicht in Sicht, zumindest solange bis sich nicht im politischen Gefüge Grundlegendes ändert.

Dienstag, 7. April 2009

umstrittene Hängebrücke

Aus ff 14 vom 02. April 2009

Schilda am Sonnenberg

Naturns: Am Meraner Höhenweg hat man mit dem Bau einer Hängebrücke begonnen – obwohl noch keine Genehmigung vorliegt.

(ml) Man kennt das verwirrende Gefühl, etwas schon einmal erlebt zu haben. Solch ein Déjà-vu-Erlebnis kann man derzeit am Naturnser Sonnenberg haben. Am Meraner Höhenweg, hoch über Naturns, ist schon seit Längerem eine Hängebrücke geplant, die zwischen den Höfen Gallmein und Grub über den Graben des Kirchbaches führen soll.
Die erste Variante hierzu wurde als zu aufwendig und unpassend verworfen (wie überhaupt ein Brückenbau vor Ort von vielen als unnötig bezeichnet wird). Eine Argumentation, der auch der Naturnser Bürgermeister, Andreas Heidegger, gefolgt war. Ein billigeres, aber auch landschaftsfreundlicheres Varianteprojekt musste her. Dieses hätte am kommenden 7. April von der Naturnser Baukommission begutachtet und – bei positivem Ausgang – auch durchgewunken werden sollen.
Hätte, denn am Sonnenberg hat man, ungeachtet der fehlenden Baugenehmigung, mit den Arbeiten bereits begonnen. Und diese haben rein gar nichts mit dem anvisierten Varianteprojekt zu tun. Wer es da so eilig hatte, ist der zu landesweiter Berühmtheit gelangte Baggerunternehmer Helmut Müller. Er hatte vor Jahren in einer Nacht- und Nebelaktion einen Fahrweg zur Dickeralm gebaggert, vollendete Tatsachen schaffend. Das scheint auch jetzt wieder der Fall zu sein. Ein Déjà-vu-Erlebnis eben.

 
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