Samstag, 2. Januar 2010

Naturschutz neu?

In der Tageszeitung von letztem Mittwoch (30.12.09) geht es um das neue Naturschutzgesetz, das in den nächsten Monaten umgesetzt werden soll. Inwieweit sich dieses Gesetz tatsächlich positiv auf Arten- und Biotopschutz auswirk, darauf darf man gespannt warten. Wichtige Voraussetzungen für eine solche Besserung wären darin auf jeden Fall enthalten.
Zum einen werden die Schutzgesetze für Flora, Fauna und Mineralien zusammengelegt und um viele Arten erweitert. Berücksichtigt werden dabei auch die diversen Roten Listen, wodurch auch zahlreiche unscheinbarere Arten den Weg ins Gesetz finden. Doch welchen Sinn hat es Tier- und Pflanzenarten zu schützen die der Laie im Feld kaum erkennt, wenn, ja wenn nicht auch die Zusammenarbeit mit Naturschutzinstitutionen und UVP-Komissionen gesucht wird. Denn erst wenn die Bagger stillstehen weil am Zielstandort ein geschütztes Objekt seine Heimat gefunden hat, dann erst hätte das neue Gesetz eine Wirkung.
Dass das "Recht auf Naturgenuss und Erholung" einen hohen Stellenwert im Gesetz erhält wird zwar konkret wenig Folgen zeigen, doch stellt dies doch einen Paradigmenwechsel dar. Nicht die bäuerliche oder touristische Nutzung wird dabei in den Vordergrund gestellt, nein, auch der konkrete Nutzen für unsere freizeithungrige Gesellschaft findet hier seinen Niederschlag - eine Sichtweise die gerade in der Bauernschaft noch viel zu wenig Beachtung findet.
Nun zum Vertragsnaturschutz, ein Instrument das eigentlich schon überfallig ist in Südtirol. Die Tageszeitung gibt hierzu einen Ausschnitt aus dem Gesetzestext wider und fasst das ganze etwas zu vereinfacht in einem Satz zusammen. Etwas klarer wird das ganze wenn man sich den Wikipedia-Artikel über den Vertragsnaturschutz durchliest:"Unter Vertragsnaturschutz versteht man eine Strategie seitens von Naturschutzbehörden, Kulturlandschaften im freiwilligen Zusammenwirken mit den Grundstücksbesitzern zu erhalten, dort wo naturschutzrechtliche Verbote, Anzeige- und Bewilligungspflichten nicht eingreifen können. Viele Kulturlandschaften sind dadurch gefährdet und im Rückgang begriffen, dass die hergebrachte Nutzung nicht mehr wirtschaftlich ist (extensive Nutzung, Verbrachung). Mit dem Grundstücksbesitzer, in der Regel ein Landwirt, wird daher vertraglich vereinbart, bestimmte Pflegearbeiten auf dem Grundstück vorzunehmen, z. B. das Mähen von Wiesen zu bestimmten Zeitpunkten." Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur gab es eigentlich schon früher, der Vertragsnaturschutz geht aber einen Schritt weiter. Ein Bauer der gegen ein Entgeld oder sonstige Zugeständisse Flächen so nutzt, dass sie der Natur und der Bevölkerung auch tatsächlich nützen, stellt ein Novum dar. Doch Euphorie ist hier fehl am Platz. Mit den jetzigen Naturschutzinstitutionen, allen voran mit dem schwachen Amt für Landschaftsökologie ist das ganze praktisch nicht umsetzbar. Erst wenn dieses personell, aber auch in seiner Autonomie gestärkt wird, hat das ganze eine Chance auf Erfolg.

1 Kommentar:

  1. ck vorzunehmen, z. B. das Mähen von Wiesen zu bestimmten Zeitpunkten." Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur gab es eigentlich schon früher, der Vertragsnaturschutz geht aber einen Schritt weiter. Ein Bauer der gegen ein Entgeld oder sonstige Zugeständisse Flächen so nutzt, dass sie der Natur und der Bevölkerung auch tatsächlich nützen, stellt ein Novum dar. D

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