Freitag, 7. Juni 2013

Anfrage der Bürgerliste Natz-Schabs

An den
Bürgermeister der Gemeinde Natz-Schabs
Rathaus in Schabs
39040 Natz-Schabs

 
Betrifft: Anfrage im Sinne des Art. 13 des DPRA Nr. 3/L vom 1.2.2005
Beschwerde der Bürger über die Ausbringung von Herbiziden, Pestiziden, Fungiziden – Missachtung der geltenden Bestimmungen – Sorge der Bürger um ihre Gesundheit

In den vergangenen Wochen, und vermehrt in den letzten Tagen, wurden Fragen und massive Beschwerden an die Bürgerliste herangetragen, bezüglich der Häufigkeit und der intensiven Form der Ausbringung von Herbiziden/Pestiziden in den Obstanlagen, vor allem, die an Siedlungen, Häusern, Wohnungen, und nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken angrenzen. Dabei wurde von den Beschwerdeführern nicht zu Unrecht bemängelt, dass die im Beschluss der Landesregierung vom 30.12.2011, Nr.2021 festgelegten Abstände nicht immer eingehalten werden. Vor allem Bewohner aus Natz und Viums, vereinzelt auch aus den anderen Fraktionen, beklagen sich darüber, dass Verwehungen und Abdrift von chemischen Spritzmitteln bis unmittelbar vor ihre Wohnung, auf Terrassen, Balkonen, Gärten, Parks, Spielplätzen und an glatten Flächen einen sichtbaren Film hinterlassen. „In der Zeit der Spritzungen ist es zeitweise nicht möglich, die Kinder im Freien zu lassen, um den direkten Kontakt mit Herbiziden, bzw. Pestiziden zu vermeiden“, so die häufigste Aussage von besorgten Eltern. Dieses Vorgehen einzelner Landwirte widerspricht klar den Bestimmungen der Gesunderhaltung der Bürger. Im Beschluss zur Ausbringung von chemischen Spritzmitteln hat sich das Land nur teilweise an die EU-Richtlinien gehalten. Die Sicherheitsabstände von acht Metern für Obstanlagen und fünf Metern für Weinberge sind in obgenannten Fällen unzureichend. Dies umso mehr als diese um die Hälfte reduziert werden können, wenn moderne Formen der Zerstäubung genutzt werden (Gebläseaufsätze auf dem Sprühgerät, Injektordüsen an bestimmten Düsenpositionen ,usw.). Häufig weithin sichtbare „Wolken“ von chemischen Spritzmitteln bei der Besprühung sprechen für sich. Zeitliche Einschränkungen beim Besprühen an bestimmten Orten werden häufig nicht beachtet. Die zu geringen Distanzen (Abstände) bei der Ausbringung von Spritzmitteln führen bei der Bevölkerung zur Besorgnis um ihre Gesundheit. In der Gemeinde Malosco im Trentino werden größere Abstände eingehalten. Infolge einer Studie der Trentiner Landesverwaltung über die gesundheitsschädigende Auswirkung von chemischen Spritzmitteln auf Menschen, ging die Gemeinde Malosco in die Offensive. Sie erhöhte die von der Bezirksgemeinschaft ursprünglich bei zehn Metern festgesetzten Pufferzonen auf 50 Meter. Zudem verbot sie Pestizide der Giftklasse (T) und (T+). Das Vorgehen der Gemeinde Malosco wurde mehrfach vor Gericht angefochten, hielt aber stand. Die Gemeinderegelung wurde vom Verwaltungsgericht Trient (Jänner 2012) bestätigt. Dass die Richtlinien des Landes von den Gemeinden übernommen werden müssen, verstoßt gegen das Landesgesetz 1/1992, das den Bürgermeistern eigene Rechte zum Schutze der Gesundheit einräumt. Die Gesundheit der Bürger liegt in der Verantwortung des Bürgermeisters. In der Gemeinde Natz- Schabs sollte die Gesundheit der Bürger gleich viel wert sein, wie die Gesundheit der Bewohner im Nonstal im Trentino.


Auf Grund oben genannter Fakten und der zahlreichen Beschwerden von Bürgern der Gemeinde Natz-Schabs und der oft fehlenden Sensibilität und Aufmerksamkeit für die menschliche Gesundheit und der Umwelt richtet die Bürgerliste den Wunsch und die Forderung an den Bürgermeister
folgende Maßnahmen zur Anwendung zu bringen:

· Verordnungen erlassen, die die Sicherheit und die Gesundheit der Bürger der Gemeinde mehr als
bisher garantieren. Dabei sollen auch die Verordnungen, die in der Trentiner Gemeinde erlassen
wurden, in der Gemeinde Natz-Schabs zur Anwendung kommen.
· Veröffentlichung der Verordnungen, die zum Schutze der Gesundheit der Bürger angewandt
werden müssen, im Gemeindeblatt, bzw. auf der Homepage der Gemeinde
· Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen soll der Bürgermeister als örtliche
Gesundheitsbehörde Kontrollen durchführen und alle Übertretungen im Sinne des Gesetzes vom
24.November 1981, Nr. 689 ahnden.

Mit freundlichen Grüßen
Die Gemeinderäte der Bürgerliste
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Casale Goggi Deborah
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Florian Tröbinger

Natz, am 3.Juni 2013

 
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